Wer nicht hören will, muss fühlen
Ab September dieses Jahres müssen alle Eltern ihre Kinder ab fünf in die Obhut eines Kindergartens geben.
Das wöchentlich zu erreichende Anwesenheitspensum, das die Kinder als „Vorbereitungs-Maßnahme“ für die Volksschule (die ab 6 Jahren besucht werden muss) erfüllen müssen, beträgt mindestens 16 Stunden, verteilt auf zumindest 4 Tage. Sofern die Wochenanzahl von 20 Stunden nicht überschritten wird, ist dieser Besuch „kostenlos“ (was bedeutet, dass die Kosten durch die Allgemeinheit finanziert werden; in den nachfolgenden Zeilen werden Begriffe, die im institutionellen Sprachgebrauch kursieren und Kostenfreiheit suggerieren sollen, daher in Anführungszeichen gesetzt).
In absoluten Ausnahmefällen (wie großen Distanzen oder im Falle von Behinderungen) wird den Eltern der Zwang auf Gesuch eventuell gnadenhalber erlassen.
Somit müssen Eltern fortan ihre Kinder ein weiteres Jahr früher in staatliche Obhut geben; als Begründung gelten fehlende Kompetenzen vieler Kinder beim Eintritt in die Volksschule, vor allem im sprachlichen Bereich. Diese sollen mit dem verpflichtenden Kindergartenjahr behoben werden. So heißt es, dass einige Kinder ihre Schulkarriere mit einer schlechteren Ausgangsposition beginnen – eine Chancenungleichheit, die durch die früher einsetzende staatliche Obhut nivelliert werden soll.
Was sich daran abliest, ist der sich oft wiederholende Ablauf obrigkeitlichen Handelns; zuerst werden „weiche Maßnahmen“ gesetzt; finanzielle Anreize, Aufklärungsprogramme, Kampagnen aller Art oder die Schaffung von Angebot, das in Anspruch genommen werden kann (noch nicht muss). Somit bleibt gemäß der offiziellen Rhetorik die Wahl, ob man ein „Angebot“ in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Verschwiegen wird dabei, dass jene, die dieses nicht in Anspruch nehmen, eklatant schlechter gestellt sind als diejenigen, die davon Gebrauch machen – schließlich müssen sie, wie in so vielen Fällen staatlicher Schaffung von „Angebot“, etwas mitfinanzieren, ohne davon Gebrauch zu machen.
Beispiel Wien: Hier wird seit Herbst 2009 mehr denn je gefördert (455 Millionen € jährlich, 80 Millionen mehr als bisher), so dass öffentliche Kindergärten für Kinder von 0 (!) bis 6 Jahren seitdem „gratis“ sind und sogar private Einrichtungen wie private Kindergärten, Kindergruppen oder Tageseltern, zum Großteil „kostenfrei“ oder zumindest wesentlich billiger sind als dies ohne der Förderungen der Fall wäre – 226€ bezahlt die Stadt, den übersteigenden Betrag (so es einen gibt) für private Betreuungsmöglichkeiten tragen die Eltern. Schließlich sollen alle Kindern dieselben Chancen haben, allen Eltern dieselben Optionen offen stehen – einige Angebote, wie Zweisprachigkeit oder längere Öffnungszeiten sowie der für sämtliche (privaten wie öffentlichen) Kindergärten anfallende Essensbeitrag sind weiterhin zu vergüten (wobei es etwa beim Essensbeitrag Freistellungen oder Ermäßigungen für sozial Schwache gibt).
Nun, diese Regelungen bedeuten de facto, dass Eltern und Familien, die ihre Kinder möglichst selbst aufziehen wollen, am stärksten benachteiligt werden. Für Großeltern oder einzelne Elternteile, die sich um die Kinder kümmern wollen, ohne fremde (institutionalisierte) Hilfe in Anspruch zu nehmen, gibt es keinerlei Förderungen, sie müssen aber dennoch die öffentlichen Einrichtungen mitfinanzieren. Daraus lässt sich ein klares Muster herauslesen – die Kinder sollen der privaten Obsorge enthoben und Institutionen übergeben werden, die ein obrigkeitlich erwünschtes Muster der Erziehung anbieten. Ob es sich nun um einen öffentlichen oder privaten Kindergarten handelt, ist letztlich egal – das Ziel ist, das Kind der Familie zu nehmen, es in einen Rahmen eingebettet zu wissen, der eine gewisse Angepasstheit garantiert.
Daraus scheint ein obrigkeitliches Verlangen nach dem Zugriff auf die jungen Mensch durch. Die Kinder sollen „sozialisiert“ und nach staatlichen Vorstellungen erzogen, geprägt und gefördert werden – in Wien gibt es einen offiziellen „Bildungsplan“, der die „pädagogische Arbeit bis zum Schuleintritt festlegt“. Tagesmütter und Tagesväter, also Personen, die regelmäßig gegen Entgelt im eigenen Haushalt betreuen oder erziehen, oder die Betreuung in Kindergruppen bedürfen einer Bewilligung durch das Amt, der ein pädagogisches Konzept vorgelegt werden muss. Mit anderen Worten: Der staatliche Durchgriff erfasst sämtliche Betreuungsmodelle – mit der letzten Ausnahme der eigenen Familie, die im Zuge der Institutionalisierung der Erziehung stetig an Bedeutung verliert.
Die wenigen Familien, die auf externe Betreuungseinrichtungen komplett verzichten, stellen bereits jetzt die absolute Ausnahme dar. Die „sanften Maßnahmen“ waren also überaus erfolgreich.
Wer sein Kind fernab von Institutionen großzieht, gilt in der öffentlichen Wahrnehmung als Sonderling, der sein Kind vom „wahren Leben“ fernhält und damit den Start in die staatlichen Bildungseinrichtungen erschwert (man sehe sich die Leserkommentare zu Artikeln an, die die dieses Thema betreffen).
Diese Durchgriffslücke auf die letzten Widerspenstigen wird nun durch das erzwungene (freilich steht auf sämtlichen offiziellen Verlautbarungen zu dem Thema etwas von „Verpflichtung“) Kindergartenjahr ein wenig mehr geschlossen. Konnten Familien (unter Inkaufnahme der finanziellen Benachteiligung) bislang ihre Kinder zumindest in den ersten 6 Lebensjahren ohne staatlichen Erziehungszugriff relativ autonom erziehen, wird diese Grenze nun um ein weiteres Jahr nach vorne verschoben. Der sanfte Druck scheint nicht ausreichend zu sein, da es immer noch einige wenige Familien gibt, die ihre Kinder fernab des institutionellen Angebots großziehen; so wird mit der durchaus zutreffenden Begründung, Kinder hätten beim Eintritt in die Schule oftmals zu große soziale oder sprachliche Defizite, die ausgebügelt werden sollen, der Zwang legitimiert und als Pflicht getarnt.
In der offiziellen Rhetorik werden vor allem Kinder aus Migrantenfamilien und deren Nachteile in der Sprachkompetenz genannt, die sich daraus ergeben, dass zu Hause kein oder wenig, dafür schlechtes Deutsch gesprochen wird – diese sollen durch das erzwungene Kindergartenjahr behoben werden. Eine weitere Spielart der Einschränkung persönlicher Freiheit im Namen der Chancengleichheit also, die alle betrifft, auch jene, deren Kinder keinerlei Defizite aufweisen, obwohl sie fernab von Einrichtungen großgezogen werden.
Innerhalb der Logik, wonach der Staat für Ausbildung und immer mehr für Erziehung unter der Prämisse der Chancengleichheit zuständig ist, verwundert das neue Zwangs-Kindergartenjahr nur wenig. Denkt man innerhalb des Anspruchs des Staates, Menschen einem Ideal entsprechend auszubilden, zu erziehen und zu formen und dabei auch noch etwaige Unterschiede zu nivellieren, erscheint es geradezu als Notwendigkeit, diesen Zugriff immer weiter auszudehnen – mit freilich nach unten sowie nach oben hin offener Grenze.
Es erscheint somit nur als Frage der Zeit, bis Bildungsexperten aller Art verkünden könnten, dass das zusätzliche Zwangsjahr nicht ausreicht, um das Ideal Chancengleichheit zu garantieren – denn die Frage, ob es eine solche überhaupt geben kann, wird im Paradigma der Gleichheit nicht gestellt. Die Illusion vom unbeschriebenen Blatt, das ein Produkt seiner Umgebung ist, wiegt weit stärker als der Respekt vor Eltern und deren Recht, ihre Kinder zu erziehen. Qualität der Erziehung lässt sich nicht objektiv und einheitlich messen, doch viele Eltern dürften aus Sicht von Pädagogen ungeeignet sein, Kinder alleine großzuziehen. Auf der Hand liegt dies für sie in Ausnahmefällen. Diese erscheinen nun als ausreichend, auch jene Eltern, die ihren Kindern eine Erziehung angedeihen lassen, die keine Institution jemals ersetzen könnte, zu einer schlechteren Erziehung zu zwingen. Chancengleichheit bedeutet insofern, wie so oft, auch in vielen Fällen eine Nivellierung nach unten.
Offiziell soll jedes Kind, unabhängig von den Eltern, Familie, Umgebung und dergleichen dieselben Chancen haben; zu erreichen durch den Zwangsbesuch von „Gratis-Schule“ und nun auch „Gratis-Kindergarten“.
Dabei handelt es sich freilich um eine Utopie. Eltern nehmen trotz der Institutionalisierung ihrer Kinder immer noch wesentlichen Einfluss auf den Werdegang ihrer Kinder. Betuchte und/oder gebildete Eltern haben zumeist ein höheres Interesse an einer guten Ausbildung für ihre Kinder als andere, was sich beispielsweise in der Bezahlung von Nachhilfelehrern oder der Entsendung an eine Privatschule ausdrückt. Außerdem lernen diese Kinder oftmals unbewusst von den Eltern und deren Lebensstil, sie bekommen ein Bildungs-Ethos vermittelt.
Der französische Soziologe Pierre Bourdieu bezeichnet diese Faktoren, die auch auf Kinder weitergegeben werden, als Bildungskapital, das freilich ungleich verteilt ist und weiter vererbt wird. Diese Ungleichverteilung, die sich in Verhalten, Lebensstil, also den konsumierenden (Kultur-)Gütern, dem angeworbenen Wissen oder eben dem Interesse an Bildung für ihre Kinder, kurzum dem „Habitus“ ausdrückt, ist auch der Grund, weshalb trotz „Gratis-Schule“ und „freiem Hochschulzugang“ (also „Gratis-Universität“ für jeden, der ein entsprechendes Zeugnis erworben hat) die Mehrzahl der Studenten und noch mehr der Absolventen aus gebildetem Hause stammen.
Konsequent weitergedacht müssten Kinder also bereits nach der Geburt der Obhut ihrer Eltern entzogen werden, um für alle gleiche Startbedingungen zu schaffen; man müsste den Einfluss von Familien mit hohem Bildungskapital beschränken und ebenso private Einrichtungen verbieten, um diesen Vorteil zu nivellieren. Denn die Ungleichverteilung von Bildungskapital bedeutet, auf das Thema Kindergartenjahr gemünzt, dass einige Eltern ihren Kindern bereits vor dem 6. Lebensjahr und parallel zu Kindergärten & Co. Startvorteile verschaffen, die sich nicht wettmachen lassen. Eine Familie mit wenig Bildungskapital wird mit einer, die über ein solches verfügt, nicht konkurrieren können und zumeist auch nicht wollen.
Dann verblieben als letzte Grenze des Zugriffs die naturgegebenen Voraussetzungen, die als letzte verhindern, dass Kinder mit wirklich gleichen Chancen auf die Welt kommen. In Abwandlung des berühmten Greenpeace-Spruchs von Geld, das man nicht essen kann, könnte man also durchaus sagen, dass man erst, wenn das letzte Kind von Geburt an gleich behandelt wurde, merken wird, dass Menschen eben nicht gleich sind und folglich auch „Chancengleichheit“ unerreichbar ist.
Daher wird, solange der gegenwärtige Zeitgeist, der nach gleichen Chancen für alle trachtet, weiter besteht, der institutionelle Zugriff auf Kinder in Zukunft mit Sicherheit zusätzlich ausgeweitet, um bildungsfernen Kindern positiven Einfluss angedeihen zu lassen, sie also „konkurrenzfähig“ zu machen.
Daraus zeigt sich, dass Chancengleichheit die Parole ist, die als Grundlage für die Ausweitung des Zugriffs dient, unabhängig von ihrer Verwirklichbarkeit. Gerade dass sie eine Utopie bleiben muss, garantiert eine Entgrenzung des obrigkeitlichen Anspruchs, weil sich immer Missstände hinsichtlich der „Chancengleichheit“ finden lassen werden, ja müssen.
Dass die Inanspruchnahme von privaten Kindergärten, Tagesmüttern/Tagesvätern oder Kindergruppen weiterhin möglich ist, darf nicht über den institutionellen Zugriff des Staates hinwegtäuschen – denn diese bedürfen einer amtlichen Bewilligung, womit der obrigkeitliche Einfluss gewährleistet wird. Es darf nicht verwundern, dass innerhalb dieser Logik die Familie, sozusagen die letzte staatsfreie Bastion mit Einfluss auf die Kinder, als möglicher Hort von unerwünschter (als schlecht geltender) Erziehung vermehrt in die Rolle des Ko-Erziehers gedrängt und marginalisiert wird.
Dies geschieht, wie bereits geschrieben, aktuell unter dem Deckmantel von (sprachlichen) Defiziten bei Kindern mit Migrationshintergrund. Erkennt man die entscheidende Rolle des Staates bei der Schulbildung an, nimmt man diese stetige Erweiterung des Zugriffs damit implizit ebenfalls hin. Denn ob das Kind mit sechs oder fünf Jahren institutionalisiert wird bzw. werden muss, spielt dann auch keine Rolle mehr; umso weniger, da die meisten Eltern die bestehenden Betreuungseinrichtungen bereits jetzt in Anspruch nehmen. Von den Auswirkungen des Zwangs sind nur einige wenige, als Sonderfälle deklarierte Gruppen betroffen – eben Familien mit Migrationshintergrund oder die vielgescholtenen „religiösen Fanatiker“, wie die Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen, oft pauschal und entwertend abgetan werden. Es sind diese unangepassten Sonderfälle, die – aus welchen Gründen auch immer – sich als letzte den „soften Maßnahmen“ entziehen und somit, als ultima ratio, gezwungen werden müssen.
Somit lässt sich ein klares Muster des Einwirkens des Staates auf seine Bevölkerung erkennen; unter dem Anspruch aus Bildung und Erziehung gilt es heute als selbstverständlich, dass Eltern ihre Kinder ab dem siebenten Lebensjahr an Schulen abzuliefern haben. Als Alternativen vor dem öffentlichen Schulwesen verbleiben Privatschulen und Heimunterricht, die aber beide ebenfalls über weite Teile der Obrigkeit unterstellt sind. Bei Privatschulen durch die Erteilung des Öffentlichkeitsrechts, das verwehrt oder entzogen werden kann, wenn Art, Ziel oder Inhalt der Ausbildung nicht genehm erscheint, und bei Heimunterricht durch den Zwang, regelmäßig Prüfungen an öffentlichen Schulen abzulegen.
Unter dem Normalzustand, dass Eltern ihre Kinder ab einem gewissen Alter obrigkeitlichen Vorstellungen entsprechend auszubilden haben oder ausbilden lassen müssen, ist der konsequente weitere Schritt, dass dies als nicht ausreichend empfunden wird, weil gerade die ersten Lebensjahre entscheidend für die Entwicklung eines Kindes sein können. Also wird gerade aufgrund dieser Bedeutung der ersten Lebensjahre ein staatlicher Anspruch auf Einflussnahme erhoben (und nicht – richtigerweise – ihr zum Trotz!). Dieser muss sich nun immer weiter verdichten und intensiver werden, was auf zwei Ebenen geschieht: Der Eintritt, die Institutionalisierung und damit die stärkste Form des Zugriffs wird immer früher und zugleich auch immer intensiver. So wird, um beim Beispiel Kindergärten in Wien zu bleiben, der erzwungene Eintritt in Zukunft wohl weiter vorverlegt oder die Anzahl der im Kindergarten erzwungenen Aufenthaltsstunden gewiss bald ausgeweitet. Ein Ende ist nicht abzusehen, da sich keine eindeutige Grenze formulieren lässt, wie lange Familien das Recht haben, ihre Kinder selbst zu erziehen und zu bilden, wenn erstmal ein konkurrierender Anspruch des Staates auf eben jene Bereiche postuliert und akzeptiert ist. Erst recht nicht, wenn dies im Namen der Chancengleichheit, bei der sich unmöglich festlegen lässt, wann diese erreicht wäre (weil sie nicht erreicht werden kann), geschieht.
Denn das heute herrschende Paradigma, wonach der Staat für Bildung und Erziehung zuständig ist, wird nicht hinterfragt, sondern lediglich die zu treffenden Maßnahmen als unzureichend bewertet. Diese folgen einem mehrstufigen Muster, das bereits angesprochen wurde; zuerst werden weiche Formen getroffen – Angebot geschaffen, Förderungen, Aufklärungskampagnen; diese Formen sind, wie sich in Wien gezeigt hat, bereits äußerst erfolgreich, denn nur die allerwenigsten Eltern verzichten auf dieses Angebot, bzw. können es sich überhaupt leisten, ihre Kinder fernab von Einrichtungen alleine zu erziehen.
Sobald nun aber Missstände hinsichtlich der Chancengleichheit konstatiert werden (was eben passieren muss), werden Gründe dafür gesucht – und im aktuellen Beispiel liegen die nun in gesellschaftlichen Randgruppen (also Familien mit Migrationshintergrund) verankert, die ein Familienmodell aufweisen, das nicht mit der Utopie der Chancengleichheit kompatibel ist. Diese übergeben, allen „gratis“ und geförderten Angeboten zum Trotz, ihre Kinder anscheinend oftmals erst dann den Erziehungsanstalten, wenn es das Gesetz verlangt; zugespitzt formuliert, wollen sie die Vorzüge der Kindergärten nicht erkennen, was zu einer Benachteiligung der Kinder führt. Es sind nicht mangelnde Möglichkeiten, sondern ein (traditionelles) Familienmodell, das nicht in den Rahmen passt und zu ungewünschten Ergebnissen (eben den Sprachdefiziten und daraus resultierender „Chancenungleichheit“) führt. Nehmen Familien also das bestehende Angebot nicht wahr, muss man sie eben zu ihrem Glück zwingen, lautet die Devise, die der Utopie der Chancengleichheit zugrundeliegt, die als Vehikel für obrigkeitlichen Zugriff dient.
Randgruppen aller Art werden somit identifiziert und als von der Norm abweichend deklariert – eine Abweichung die in letzter Instanz durch Zwang korrigiert werden muss, sobald Familien sich entgegen besserem Wissen der Obrigkeit verhalten. Einer Obrigkeit, die nach einem bestimmten Gesellschaftsmodell, einem vorgefertigten Gesellschafts- und somit Menschenbild trachtet, das Unterschiede letztlich auf ein Minimum reduzieren will – in diesem Bild bedeutet Freiheit nur noch, dass der Zwang erst in letzter Instanz als Instrument formuliert bzw. eingesetzt wird und ihm noch sanftere Mechanismen vorgeschaltet sind. Denn einer offensichtlich auf Zwang basierenden Herrschaft sind engere Grenzen gesetzt als einer, die subtilere Methoden der Durchsetzung findet und den Zwang für Sonderfälle, die letzten Widerspenstigen also, reserviert.
Schließlich geben sanfte, indirekte Maßnahmen der Einflussnahme den Rechtsunterworfenen das Gefühl, selbst zu wollen, wozu sie in letzter Instanz gezwungen würden. Den Zwang zu spüren bekommt erst, wer sich trotz aller sanften Beeinflussung, alle Anreize, Kampagnen und Angebote negierend nicht entsprechend verhält. Da davon zumeist nur noch Minderheiten, „Sonderlinge“ betroffen sind, nimmt der Zwang in der öffentlichen Wahrnehmung keinen großen Stellenwert ein, weil die breite Masse sich dem, wozu einige wenige gezwungen werden (müssen), schon lange, oftmals bevor der Zwang überhaupt gesetzlich festgelegt wurde, bereitwillig gefügt hat. Daher wendet sich die Jurisdiktion nicht, wie in totalitären Systemen, gegen „Menschen wie du und ich“. In der öffentlichen Wahrnehmung sind es Sonderlinge, Abweichungen der Norm, denen der Prozess gemacht wird. Die Masse hat nicht das Gefühl, selbst betroffen sein zu können, da sie sich nicht mit jenen, die am Pranger stehen, identifizieren kann.
So ist der freie Rechtsstaat eine gefinkelte Methode der Formung der Bevölkerung und Individuen, die sich unbemerkt stetig ausweitet und welche erst, wenn man einen längeren Zeitraum ins Blickfeld nimmt, ersichtlich wird; dazu ist es nützlich, die Verdichtung der Gesetze und Verordnungen der Gegenwart mit dem Zustand von vor Jahrzehnten zu kontrastieren, wobei sich ein stetiger Zuwachs zeigt, der sämtliche Gesellschaftsbereiche durchzieht. Die Familie ist ein zentrales Ziel dieses obrigkeitlichen Einwirkens, ist sie doch Entstehungsort und Hort der Beeinflussung der einzelnen Elemente des Staatsvolks. Die Grenze ist dabei offen oder zumindest stark verschoben; durch den Kunstgriff des demokratischen Staatsprinzips, in dem das Recht, wie in der Verfassung festgelegt, vom Volke ausgeht, hat die breite Bevölkerung das Gefühl der Partizipation, das eine entfesselte Einflussnahme ermöglicht, da die Masse bei jeder Maßnahme das Gefühl hat, es sei der eigene Wille, der, vertreten durch die gewählten Repräsentanten, gegen sie selbst zur Anwendung kommt. Um beim Kindergarten-Beispiel zu bleiben: Die Eltern haben das Gefühl, ihr Kind werde durch die Institutionen nach ihren Vorstellungen erzogen und nicht nach fremdartigen, obrigkeitlichen. Dass Familien ihre Kinder abzugeben haben, es ihnen notfalls entrissen wird, erscheint als Notwendigkeit, reserviert für Sonderlinge, die ihren Kindern andernfalls schaden würden; die nicht einsehen, dass dies nur zu ihrem besten geschieht. Nichts scheint heute ferner, als dass Eltern die Entscheidung über Erziehung und Ausbildung ihrer Kinder überlassen bliebe. Der Zugriff des Staates selbst wird nicht hinterfragt, sondern als Quasi-Notwendigkeit hingenommen und gefordert.
Und während als Wahnsinn gilt, was in totalitären Regimen des 20. Jahrhunderts (eben der frühe intensive Zugriff auf Kinder durch die Obrigkeit) vorgenommen wurde, wird dasselbe heute weithin akzeptiert und gefordert, da es in veränderten Rahmenbedingungen geschieht. Aufgezeigte Parallelen zu totalitären Herrschaftsformen, die sich in Grundzügen nicht von der Hand weisen lassen (eben, dass Staaten, egal ob „totalitär“ oder „demokratisch-freiheitlich“ einen intensiven Zugriff von Kindesbeinen an vornehmen, der stetig zunimmt) seien absurd und übertrieben.
Das liegt daran, dass im Gegensatz zu den meisten totalitären Herrschaftsformen der Vergangenheit die Grenze zwischen Herrschenden und Beherrschten zumindest in Wahrnehmung und Theorie aufgehoben ist – und durch diese Aufhebung ist ebenso die Grenze des Möglichen verschoben worden. Denn die Bevölkerung war hinsichtlich der Bewertung von Maßnahmen, die durch klar identifizierbare, von ihnen separierte Herrscher getroffen wurde, wesentlich kritischer als heute, da diese (der Theorie nach) durch sie selbst wenn schon nicht gewollt, so doch zumindest gebilligt werden – eben, weil es die eigenen Volksvertreter sind, die sie treffen. Das geflügelte Wort von der „demokratischen Legitimität“ wird zur Zauberformel. Rechtssetzung und Rechtsunterworfene werden zu einer Einheit und die kritische Reflexion staatlichen Handelns schwindet, weil damit auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Selbst, dem eigenen Denken verbunden wäre; denn schließlich sind es (in der Theorie) Menschen aus dem Volk, die das Volk vertreten; ebenso gut könnte man selbst diese Entscheidungen treffen. Somit erscheint die mit kritischer Betrachtung staatlichen Handelns in Demokratien notwendigerweise verbundene kritische Selbstbewertung als zu unangenehm, als dass sie vorgenommen würde.
Daraus erklärt sich auch der Beißreflex, mit dem viele auf fundamentale Demokratiekritik reagieren. Denn eine derartige Kritik richtet sich dann nicht nur gegen ein Gesellschafts- und Herrschaftssystem, sondern aufgrund des alles durchdringenden Einflusses und der prägenden Rolle dieses Staates im Leben des einzelnen auch gegen ihn selbst. Und die Frage, was man wirklich selbst will, oder was durch Medien, Gesetze, Kampagnen und Ausbildung in einem hervorgerufen wurde, ist anscheinend mit zu viel Gefahr verbunden, das eigene Leben in einer Weise in Frage zu stellen, die allzu unangenehme Wahrheiten ans Licht bringen könnte. Daher wird sie zumeist auch nicht gestellt, und jede fundamentale Infragestellung der Rolle des (demokratischen) Staates, also des Staates, der eine Einheit von Herrschern und Beherrschten postuliert, wird aufs Schärfste kritisiert, als „radikal“, „extrem“ oder „illusorisch“ bzw. „weltfremd“ verworfen und desavouiert, wo immer sie auftaucht.
























Frei abgewandelt nach dem bekannten Ausspruch:
“Mander es isch Zeit!”
“Wähler es ist Zeit!” – Höchste Zeit!
… denn die staatlichen Eingriffe in die Entscheidungfreiheit der Bürger greift immer mehr um sich.
Entmündigung der heimischen Bevölkerung, NUR weil die Sprachkenntnisse der Migranten- und Zuwandererkinder für den Volksschulbeginn NICHT ausreichend sind.
WIR “Ur-Österreicher” haben es immer noch geschafft, unseren Kindern das Sprechen bis zum 6. Lebensjahr beizubringen! Weshalb sollte daher auch für ALLE diese Verpflichtung gelten?
Es bleibt ohnedies anzuzweifeln, ob diese Kindergartenverpflichtung überhaupt den gewünschten Erfolg bringt, da bekannterweise die Migrantenkindern aufgrund des enorm hohen %-Anteils unter sich bleiben und erwiesenermaßen auch weiterhin der “Muttersprache” treu bleiben!
Richtig, “Mander, es isch Zeit “! Aber wo sind die Mander, die sich mit allen Mitteln dieser Gehirnwäsche ihrer Kinder entgegenstellen ? Mander, es isch höchste Zeit !
“Wer suchet, der findet!”
(zugegeben – es ist mühsam! – so ganz ohne neutrale berichte durch die total politkontrollierten medien, welche NUR der eigenwerbung für die altparteien dienen!)
http://www.nfoe.at/
http://www.liste-tirol.at/
http://listetirol.wordpress.com/
http://www.xn--freie-schtzen-4ob.at/index.php
…..
…
http://www.europa-union-tirol.info/
http://www.direkte-demokratie-plattform.at/
http://www.buergerbewegung-pax-europa.de/
….
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